Meine Leistungen

Anja Schulenburg

Warum ich tu, was ich tu :-):
Ich glaube an das, was ich mache.
Wenn ich nach einer Begegnung das Gefühl habe, jemanden berührt zu haben, dann - und nur dann - habe ich meine Aufgabe erfüllt.

Ganz gleich, ob es ein Song zu Eurer Hochzeit, ein Artikel über eine Band, eine Pressemitteilung, ein Programm für Euren Firmenevent  oder ein eigens verfasster Text/Reim zum 70sten Geburtstag  sein soll - ich mache es best-möglich.

Stöbere auch gerne auf meinem Instagram- bzw. YouTube-Account:
https://www.instagram.com/anja_schulenburg/
https://www.youtube.com/channel/UCnx5jKuHDXb1BZYIOgnQn5g

Anfragen und Buchungen über eventpeppers.com:
https://www.eventpeppers.com/de/anja-schulenburg
oder:
[email protected]

AGBs:

  • siehe AGBs

Preise/Bedingung:

auf Anfrage;  ich bemühe mich, alle textlichen und gesanglichen Anfragen zu erfüllen und für jeden ein individuelles Paket zu schnüren; jeder Auftritt wird individuell gestaltet und vorbereitet.
Beispiele:

- Privatkonzerte ab 290€ - Erweiterungen sind möglich
- Gesang Hochzeit/Kirche 
ab 320€ (2-3 Songs aus meiner Liste - bei individuellen Wünschen wird nach zusätzlichem Arbeitsaufwand berechnet)
- freie Trauungen mit Gesang ab 1200€ (Basispreis)
- zu jedem Auftritt bringe ich eine professionelle Musikanlage mit 
- erstellte Texte und Gedichte berechne ich nach Aufwand und Länge (hier kommt es auf die Dauer der Vorgespräche und der gewünschten Texte an)

Jedes Paket ist n.A. individuell erweiterbar.






AGBs:

  • siehe AGBs

Auswahl Songs

Chansons von Brecht bis Holländer
Musicals
von Cats bis Vampire
Jazz
von Summertime bis Vermont
Evergreens
ABBA bis Weather Girls
Schlager
von Kaiser bis Mouskouri
Songs Auswahl Hochzeit:
Hallelujah (Leonard Cohen)
Amazing Grace (auch A Cappella)
The Rose (Bette Midler)
Das Beste (Silbermond)
Liebe ist (Nena)
Can you feel the love tonight 
Your Song (Ellie Golding)
Dir gehört mein Herz (Tarzan)
A Thousand Years (deutsch und englisch - Christina Perri)
All of me (John Legend)
Wonderful Life (Katie Melua)
Ave Maria (Gounod/Bach)
und viele andere :-)

Nach Möglichkeit und Absprache singe ich jeden Song, den Du Dir zu Deinem speziellen Anlass wünschst - jeder neue Song wird nach Aufwand und Absprache berechnet - melde Dich einfach.



AGBs:

  • siehe AGBs

AGBs

.....damit alle Beteiligten wissen, wie`s abläuft....😊

1. GRUNDSÄTZLICHES

Die hier aufgeführten AGB’s sind für jeden Veranstaltungspartner bindend. Die AGBs werden per Email versendet und können auf gleichem Wege unterzeichnet als Scan (PDF) zurückgesendet werden. Ein Zustellen per Post ist nicht erforderlich.
1.1 KONTAKTDATEN
Nach Unterzeichnung der AGBs sendet mir bitte zeitnah Eure kompletten Kontaktdaten (Adresse für die Rechnungsstellung, Eure Telefonnummern, im Falle einer Trauung die Telefonnummern der Trauzeugen und der Mesner zur Kontaktaufnahme), sowie die komplette Adresse der Veranstaltungsörtlichkeit.

 

2. BUCHUNG - TERMINRESERVIERUNG - ABLAUF

Ich halte den Termin frei ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage durch Euch. Bis dahin kann der Termin anderweitig vergeben werden. 
2.1 FREIE TRAUUNGEN - ABLAUF
1. unverbindliches Kennenlern-Treffen - danach entscheidet Ihr, ob ich für Euch die Richtige bin und welche Form der Trauung (mit Gesang oder nur Rede etc.) Ihr gerne hättet
2. Musikauswahl: hierfür schicke ich Euch gerne eine Liste zu. Natürlich besteht die Möglichkeit individueller Musikwünsche, sofern ich sie realisieren kann - je nach Aufwand behalte ich mir vor, diesen extra zu berechnen, setze Euch jedoch vorher davon in Kenntnis.
3. Treffen. Währenddessen sammle ich alle Informationen, die ich für Eure Rede benötige und natürlich wird soviel wie möglich Organisatorisches (Einzug, Ablauf der Trauung, Rituale etc.) besprochen. Gerne gebe ich auch Tipps, wenn Ihr Fragen habt bzw. unsicher seid.
4. Am Tag der Trauung reise ich ca. eine Stunde vorher an, baue meine PA (professionelle Anlage) auf und führe den Soundcheck durch
Hierfür müsst Ihr sicherstellen, dass ein Ansprechpartner vor Ort ist, die Örtlichkeit (Restaurant, Emporen etc.) geöffnet hat und Strom (haushaltsübliche Steckdose reicht aus) zur Verfügung steht -  und dann kanns losgehen.

2.2 SONGAUSWAHL/RITUALE BEI TRAUUNGEN
Die Songauswahl und die gewünschten Rituale müssen bis spätestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn feststehen.

 

3. GAGE / FAHRTKOSTEN

Meine Gage für freie Trauungen setzt sich zusammen aus einer vorab zu leistenden Anzahlung (25 % des Gesamtbetrages spätestens 14 Tage nach Unterzeichnung der AGBs) + Restzahlung bis 14 Tage nach der Veranstaltung. 
Ansonsten ist meine Gage bis spätestens 14 Tage nach der durchgeführten Veranstaltung zu bezahlen.
Im  Falle einer Stornierung Eurerseits werden die Anzahlung/bzw. 25% der Gage für bereits geleistete Aufwendungen (Proben, Offerte…) einbehalten. Die Anfahrtskosten (Hin- und Rückfahrt) sind von Euch zu bezahlen. Die Kosten pro Kilometer betragen 0,50 Euro inkl. gesetzliche MwSt. Sie beinhalten die Wegezeitkosten und Kraftfahrzeugkosten (ausgehend vom Standort 73230 Kirchheim). 

 

4. STORNIERUNG DES ENGAGEMENTS / DER VERANSTALTUNG

Eine Stornierung seitens des Veranstalters ist möglich. Die Stornierung ist schriftlich anzuzeigen.

 Die Stornogebühren betragen 25% des Rechnungsbetrages (entspricht der Anzahlung bei freien Trauungen). 

 

Bei über 90 Tagen vor der Veranstaltung in Höhe der geleisteten Anzahlung (= 25% der Gage)

zwischen 90 und 60 Tagen vor der Veranstaltung 50% der Gage,

zwischen 59 und 15 Tagen vor der Veranstaltung 75 % der Gage,

ab 14 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 100 % des Rechnungsbetrages (die komplette Gage).  

 

Stornogebühren werden nicht fällig, wenn durch höhere Gewalt der vertraglich festgelegte Auftritt nicht stattfinden kann. Das Absagen einer Veranstaltung aus privaten Gründen (Trennung bei Hochzeiten, Todesfall in der Familie) zählt NICHT zu Höherer Gewalt. Muss eine Veranstaltung durch den Veranstalter nachträglich terminlich verschoben werden, so ist zu prüfen ob der Künstler diesen Termin wahrnehmen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, werden ebenfalls Stornogebühren fällig. Ist der Ausweichtermin noch frei, bleiben die übrigen Vertragsabsprachen unverändert bestehen und die bereits geleistete Anzahlung gilt selbstverständlich als beglichen. 

In jedem Fall (Terminänderung, Stornierung) ist die Sängerin umgehend zu informieren.

 

5. KRANKHEIT DES KÜNSTLERS

Bei Krankheit des Künstlers entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Künstler bemüht sich um passenden Ersatz. Alle bis dahin besprochenen Konditionen sind dann für diesen Ersatzkünstler ebenfalls gültig. Wird der Ersatzkünstler vom Veranstalter nicht angenommen, so erlischt jeglicher Anspruch an den Künstler. Die geleistete Anzahlung wird dann spätestens nach Veranstaltungstermin zurückerstattet. Bei höherer Gewalt auf Seiten des Künstlers werden keine Ansprüche vom Veranstalter an den Künstler fällig.

 

6. SPIELZEIT / ANWESENHEITSZEIT BEI AUFTRITTEN

Für den Veranstaltungstag wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Beginnend mit diesem beginnt die Berechnung der Gage bis zum festgelegten Endzeitpunkt. 

7. BESTIMMUNGEN, ANWEISUNGEN

7.1. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 

Ihr als Veranstalter sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Bei Open Air Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter die volle Haftung für eventuelle Witterungsschäden am Equipment.

 

7.2. TECHNIK und STROMANSCHLÜSSE

Ihr als Veranstalter stellt auf Eure Verantwortung Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe zur Bühne zur Verfügung. Meine Technik bringe ich selbst mit. Die Stromversorgung ist vom Veranstalter zu stellen. Für Trauungen ist eine funktionsfähige haushaltsübliche Steckdose ausreichend. Bei Trauungen und Veranstaltungen erfolgt der Aufbau ca. 1 Stunde vor Beginn. Der Veranstalter ist verpflichtet darauf zu achten, das Trauräume, Kirchen, bzw. Emporen nicht versperrt, bzw. geöffnet sind. Der Abbau erfolgt sofern nicht gesondert geregelt, direkt im Anschluss an die Beendigung der Spielzeit.

 

7.3. WERBUNG

Ihr gestattet mir, am Veranstaltungstag, am Veranstaltungsort, meine Visitenkarten bzw. Flyer auszulegen.

 

7.4. AUDIO- / VIDEO- / FOTO-AUFNAHMEN

Ihr gestattet mir unentgeltlich Audio-, Video-, Foto-Aufnahmen von meinem Auftritt anzufertigen. Sämtliche eventuellen Rechte für diese Aufnahmen werden unwiderruflich vom Veranstalter an mich abgegeben. Das dazu nötige Equipment wird vom Künstler insofern versteckt, dass es keine Gäste behindert. Aufnahmen werden nur mit Genehmigung des Veranstalters veröffentlicht.

 

8. GEMA

Ihre Veranstaltung könnte unter Umständen gemapflichtig sein. Bitte erfragen Sie die Preise bei der Gema.

 

9. GESONDERTE ODER/UND GEÄNDERTE VEREINBARUNGEN

Sondervereinbarungen werden schriftlich festgehalten. Kurzfristige Änderungen sind per Email schriftlich einzureichen und bedürfen meiner Zustimmung.